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   VGH Bayern, 08.02.2013 - 10 CE 12.2396   

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https://dejure.org/2013,2604
VGH Bayern, 08.02.2013 - 10 CE 12.2396 (https://dejure.org/2013,2604)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.02.2013 - 10 CE 12.2396 (https://dejure.org/2013,2604)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Februar 2013 - 10 CE 12.2396 (https://dejure.org/2013,2604)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aussetzung der Abschiebung; gemeinsame Ausreise von Familienangehörigen; inlandsbezogenes Abschiebungshindernis; Beistandsgemeinschaft; Reisefähigkeit; ärztliches Attest

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (67)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2013 - 10 CE 12.2396
    Mit der in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltenen wertentscheidenden Grundsatznorm ist es grundsätzlich vereinbar, Ausländer, deren Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug wie im Falle der Antragstellerin nach § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AufenthG abgelehnt worden ist, weil sie nicht mit dem erforderlichen Visum eingereist sind, auf die Einholung dieses Visums zu verweisen (vgl. BVerfG, B.v. 17.5.2011 - 2 BvR 2625/10 - juris Rn. 14).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2013 - 10 CE 12.2396
    Erfüllt jedoch die Familie im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft, weil ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist, und kann dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange mit der Folge zurück, dass aufenthaltsbeendende Maßnahmen sich als unverhältnismäßig erweisen (vgl. BVerfG a.a.O. Rn. 15; B.v. 1.8.1996 - 2 BvR 1119/96 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2012 - 2 M 29/12

    Glaubhaftmachung bei inlandsbezogenen Abschiebungshindernissen wegen Suizidalität

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2013 - 10 CE 12.2396
    Ein Attest, das die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich ergeben, nicht nachvollziehbar darlegt, ist zur Glaubhaftmachung eines Abschiebungshindernisses jedoch nicht geeignet (vgl. OVG LSA, B.v. 8.2.2012 - 2 M 29/12 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 24.01.2013 - 10 CE 12.2065

    Ehegattennachzug; Duldung; Visumerfordernis; Anspruch auf Erteilung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2013 - 10 CE 12.2396
    Den für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO erforderlichen Anordnungsanspruch hat die Antragstellerin auch bei Berücksichtigung dieser Gründe nicht glaubhaft gemacht (§ 123 Abs. 3 VwGO in Verbindung mit § 920 Abs. 2 ZPO), weil sich aus ihnen nicht mit der für die Glaubhaftmachung erforderlichen überwiegenden Wahrscheinlichkeit ergibt (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2013 - 10 CE 12.2065 - juris Rn. 17; Happ in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, § 123 Rn. 51), dass der Antragstellerin der geltend gemachte Anspruch auf Aussetzung ihrer Abschiebung zusteht.
  • VGH Bayern, 09.10.2007 - 24 CE 07.2403
    Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2013 - 10 CE 12.2396
    Ebenso kann eine konkrete, ernstliche Suizidgefährdung mit Krankheitswert zu einem Abschiebungshindernis führen (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2007 - 24 CE 07.2403 - juris Rn. 11).
  • VG München, 06.05.2016 - M 12 K 15.50793

    Klage gegen Abschiebungsanordnung nach Österreich im Dublin-Verfahren

    Ebenso kann eine konkrete, ernstliche Suizidgefährdung mit Krankheitswert zu einem Abschiebungshindernis führen (vgl. BayVGH, B. v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris Rn. 11).

    Legt der Ausländer ärztliche Atteste bzw. Fachberichte über seine Reiseunfähigkeit vor, sind diese zu deren Beweis nur geeignet, wenn sie nachvollziehbar die zugrundeliegenden Befundtatsachen angeben, ggf. die Methode der Tatsachenerhebung benennen und nachvollziehbar die fachlichmedizinische Beurteilung bzw. Diagnose des Krankheitsbilds sowie die konkreten Folgen darlegen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich in Zukunft ergeben (prognostische Diagnose), wobei sich Umfang und Genauigkeit der erforderlichen Darlegung jeweils nach den Umständen des Einzelfalls richten (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 11.9.2007 - 10 C 17/07 - juris Rn. 15; BayVGH, B. v. 29.7.2014 - 10 CE 14.1523 - juris Rn. 21; B. v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris Rn. 13; B. v. 9.1.2012 - 10 CE 11.2044 - juris Rn. 9; OVG NRW, B. v.29.11.2010 - 18 B 910/10 - juris; VG Bayreuth, B. v. 4.11.2014 - B 3 E 14.734 - juris Rn. 33).

    Erforderlich ist somit eine konkrete Äußerung dazu, ob sich der Gesundheitszustand durch eine Ausreise oder Abschiebung als unmittelbare Folge davon wesentlich verschlechtern wird (vgl. BayVGH, B. v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 8.2.2012 - 2 M 29/12 - juris).

  • VGH Bayern, 28.10.2013 - 10 CE 13.2257

    Abschiebungsanordnung des Bundesamts; Prüfung inlandsbezogener

    Ein aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgendes inlandsbezogenes Abschiebungshindernis liegt vor, wenn der Ausländer aus gesundheitlichen Gründen nicht transportfähig ist oder wenn das ernsthafte Risiko besteht, dass sich sein Gesundheitszustand unmittelbar durch die Ausreise oder Abschiebung oder als unmittelbare Folge davon wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern wird (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2007 - 24 CE 07.2403 - juris Rn. 11; B.v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris Rn. 11).

    Ein Attest, das die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich ergeben, nicht nachvollziehbar darlegt, ist zur Glaubhaftmachung eines Abschiebungshindernisses jedoch nicht geeignet (vgl. BayVGH, B.v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396 - juris Rn. 13; OVG LSA, B.v. 8.2.2012 - 2 M 29/12 - juris Rn. 11).

  • VG München, 24.10.2016 - M 17 K 14.31242

    Isolierte Anfechtungsklage gegen einen nach Wiederaufgreifen von Amts wegen durch

    Den Antrag der Mutter des Klägers, im Rahmen einer einstweiligen Anordnung die Ausländerbehörde zu verpflichten, Abschiebemaßnahmen weder einzuleiten noch durchzuführen, lehnten das Verwaltungsgericht München (VG München, B.v. 5.11.2012 - M 12 E 12.4715) und der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, B.v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396) ab.

    Wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, B.v. 8.2.2013 - 10 CE 12.2396) ausgeführt habe, sei der rechtliche Anknüpfungspunkt des § 60 Abs. 7 AufenthG nicht eine in der Vergangenheit liegende Traumatisierung im Herkunftsland oder eine derzeit bestehende Erkrankung, sondern die künftige Gefahr der wesentlichen Gesundheitsverschlechterung nach Rückkehr.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in seinem Beschluss vom 8. Februar 2013 (10 CE 12.2396) fest, dass hinsichtlich des Klägers jedenfalls kein inlandbezogenes Abschiebungshindernis aufgrund der vorgelegten Atteste in Betracht kommt.

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